Juli 2020

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung

Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

Diskriminierende Stellenausschreibung

 

Betriebsverfassungsrecht

Widerruf einer Gesamtzusage

Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer

 

Europarecht

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Zeitraum zwischen rechtswidriger Entlassung und Wideraufnahme der Beschäftigung

Arbeitnehmerstatus der im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrer

 

Kündigung/Kündigungsschutz

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

 

Prozessuales

Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

Streitwert einer Unterlassungsklage wegen ehrverletzender Äußerung

 

Sozialrecht

Provisionen können das Elterngeld erhöhen

 

Urlaubsrecht

Gilt die 15-Monatsfrist für den Verfall des Urlaubsanspruchs auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?

C. Literatur

Allgemein

Arbeitsschutz bei Corona – Versuch einer Entwirrung

Neues zur stufenweisen Wiedereingliederung

Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft

Die Dreifachwirkung des Arbeitsschutzrechts gegen Risiken der Corona-Pandemie – Prävention, Unfallversicherung und Haftung

Neue Sanktionsrisiken für Arbeitgeber – Das leichtfertige Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen

Novellierung des Arbeitsgerichtsgesetzes wegen Corona

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen: Schwierigkeiten der Grenzziehung

Risiken der Rechtsunsicherheit bei Statusabgrenzungsfragen im Arbeits-, Sozial- und Unionsrecht

Schutzpflichten des Arbeitsgebers für die Gesundheit der Beschäftigten – Arbeits- und strafrechtliche Aspekte am Beispiel der Corona-Pandemie

 

Arbeitsvertragsrecht

Die Abdingbarkeit des Betriebsrisikos des Arbeitgebers – Reichweite und Gestaltungsmöglichkeiten nicht nur in Zeiten von Corona

Compliance

Die Mitarbeiterbefragung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E – Das Ende der „unbedingten Auskunftspflicht“ des Arbeitnehmers?

Datenschutz

Die Corona-Warn-App – Schnittstellen zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht

Europarecht

Die Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing-Richtlinie)

Die Grundrechtecharta der Europäischen Union als Mittel zur Expansion des Unionsrechts?

Die Kirchen als Arbeitgeber – Die Folgen von „Egenberger“ und „Chefarzt“ für Diakonie und Caritas

Schutz sozialer Rechte über das Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK

Unionsrechtliche Bewertung der Indexierung des Kindergeldes der Kinder von Unionsbürgern mit Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Teil I)

Kündigung/Kündigungsschutz

Handlungsoptionen des gekündigten oder von Kündigung bedrohten Arbeitnehmers in der Verbraucherinsolvenz

Das Massenentlassungsanzeigeverfahren – häufige Fehler und Vermeidungsstrategien

Die krankheitsbedingte Kündigung im Licht des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Financial Fairplay im Arbeitsrecht: Kündigung statt Millionenablöse?

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Die Auswirkung von Kurzarbeit auf die Entgeltfortzahlung nach dem Mutterschutzgesetz

Prozessuales

Die Novellierung des § 114 ArbGG durch das Sozialschutz-Paket II

Der Online-Gerichtssaal in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit – URL auf der Gerichts-Homepage statt Sitzungsaushang: Kommt nun die Online-Justiz?

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im digitalen Umbruch

Verfahrensrechtliche Fragen und Fallstricke des Eingruppierungsprozesses

Sozialrecht

Corona-Kurzarbeitergeld: Aktuelle Hindernisse und typische Kontrollfelder nach der Krise – Bundesagentur für Arbeit als förder- und arbeitsrechtliche Kontrollinstanz

Die Corona-Prämie – Sonderleistung für das Personal in Pflegeeinrichtungen

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – Praxisprobleme bei Umsetzung der Anhebung des KUG durch das Sozialschutz-Paket II

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Mehr Jobs für junge Menschen und bessere Weiterbildung: EU-Aufbauplan soll „Generation Lockdown“ helfen

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1.7.2020

Die Corona-Pandemie hat den Einstieg in den Arbeitsmarkt für junge Menschen erheblich erschwert. Viele Erwerbstätige auch höheren Alters werden sich in der Krise neue Kompetenzen aneignen müssen, um sich am Arbeitsmarkt zu behaupten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten mit der am 1.7.2020 vorgestellten Initiative „Förderung der Jugendbeschäftigung: Eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation“ und mit einer neuen Kompetenzagenda. Die Initiative zur Jugendbeschäftigung soll die Chancen junger Menschen verbessern, ihre berufliche Zukunft im grünen und digitalen Umbruch zu gestalten. Die Kompetenzagenda setzt für die nächsten fünf Jahre ehrgeizige Ziele für Weiterbildung und Umschulung. Finanziert werden sollen die Investitionen aus Mitteln des EU-Aufbauplans Next Generation EU.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Vertragsverletzungsverfahren: Drei neue Beschlüsse zu Deutschland

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 2.7.2020

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 2.7.2020 im Rahmen der monatlichen Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in drei Fällen aufgefordert. So hält Deutschland unter anderem die EU-Rechtsvorschriften über Berufsqualifikationen nicht ein. 

(gk)

Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro im Jahr 2022

Pressemitteilung des BMAS vom 30.6.2020

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

  • zum 1.1.2021: 9,50 €
  • zum 1.7.2021: 9,60 €
  • zum 1.1.2022: 9,82 €
  • zum 1.7.2022: 10,45 €

 

Der Vorsitzende der Kommission übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.
(gk)

BMAS startet Bundesprogramm zum Aufbau von WeiterbildungsverbündenPressemitteilung des BMAS vom 2.7.2020Mit dem Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine zentrale Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie um. Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit erhalten, häufiger an Weiterbildungen teilzunehmen. Ziel ist es, mit Hilfe regionaler Koordinierungsstellen verbindliche Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Unternehmen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie allen weiteren wichtigen Akteuren der Weiterbildungslandschaft aufzubauen. Regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke sollen so gestärkt werden.Des Weiteren geht es darum,

  • den Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten zu identifizieren und die KMU trägerneutral zu beraten,
  • Informationen zu beruflicher Weiterbildung zu recherchieren und aufzubereiten sowie an die KMU weiterzugeben
  • und  die Bildungsstätten bzw. -träger bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer Weiterbildungsmaßnahmen für die KMU zu unterstützen

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.
(gk)

Leitlinien der Kommission zum Schutz von ArbeitskräftenPressemitteilung der EU-Kommission vom 16.7.2020Die Europäische Kommission will den Schutz von Saisonarbeitskräften in der EU vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie verbessern und hat dazu am 16.7.2020 Leitlinien vorgelegt.

In den Leitlinien wird auf die Rechte von Saisonarbeitskräften ungeachtet ihres Status hingewiesen: gleich ob es sich um EU-Bürgerinnen und -Bürger oder Drittstaatsangehörige handelt, die regelmäßig auf eigene Initiative im Ausland arbeiten oder beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen oder Arbeitsvermittlungsagenturen entsandt werden. Die Kommission gibt den nationalen Behörden und den Sozialpartnern Orientierungshilfen, um die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräften ihre Rechte bekannt sind.
Grenzüberschreitend beschäftigte Saisonarbeitskräfte haben ein breites Spektrum an Rechten, geraten jedoch aufgrund der häufigen Befristung ihrer Arbeitsverträge schneller in prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Coronavirus-Pandemie hat diese schweren Bedingungen stärker ins Blickfeld gerückt und in einigen Fällen noch verschärft. In einigen Fällen können solche Probleme das Risiko von COVID-19-Clustern erhöhen.

Die Leitlinien decken eine Reihe von Aspekten ab, darunter:

  • das Recht von Saisonarbeitskräften, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus Ländern außerhalb der EU kommen
  • angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich physischer Distanzierung und angemessener Hygienemaßnahmen
  • klare Unterrichtung der Arbeitskräfte über ihre Rechte
  • Schwarzarbeit
  • Aspekte der Sozialversicherung

 

Einzelstaatliche Maßnahmen

In den Leitlinien werden die nationalen Behörden und die Sozialpartner aufgefordert, neue Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für Saisonarbeiter ordnungsgemäß anzuwenden und durchzusetzen. Die Leitlinien enthalten dazu konkrete Empfehlungen und Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, wie z. B.:

  • alles zu tun, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen für Saisonarbeitskräfte zu gewährleisten
  • die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen und den Arbeitskräften klare Informationen in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung zu stellen
  • kleineren Unternehmen praktische Leitlinien an die Hand zu geben
  • die Vor-Ort-Kontrollen zu verstärken, um die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften für Saisonarbeitskräfte sicherzustellen

Die Kommission wird in dieser wichtigen Frage weiterhin mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zusammenarbeiten.

EU-Maßnahmen

Die Kommission will den Schutz der Rechte von Saisonarbeitskräften stärken und plant:

  • eine Studie zur Erhebung genauer Daten über Saisonarbeit innerhalb der EU und zur Ermittlung der wichtigsten Herausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen;
  • eine Erhebung zu Berufen mit hohem Risiko, einschließlich Saisonarbeit, die von der EU-OSHA in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter durchgeführt wird;
  • eine Sensibilisierungskampagne, die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wird und auf Sektoren ausgerichtet ist, die der Saisonarbeit stärker ausgesetzt sind;
  • eine Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Saisonarbeit;
  • eine vergleichende Analyse in verschiedenen Mitgliedstaaten durch das Netz der Rechtsexperten für Freizügigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit (MoveS);
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und die Kampagne #EU4FairWork4‚ um Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber stärker für Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.

Hintergründe und weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

 

168. Sitzung, 29.6.2020:

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion und der FDP „Steuererklärungsverpflichtung für Kurzarbeit verhindern – Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen“ sowie Beratung zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleichzeitig Bürokratie abbauen“. Sodann Annahme der Buchstaben b bis d der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/20332. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/20050, 19/20051 und 19/20071

169. Sitzung, 1.7.2020: keine relevanten Beschlüsse.

170. Sitzung, 2.7.2020: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Arbeitnehmerrechte sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie durchsetzen“ (BT-Drs. 19/20189) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ (BT-Drs. 19/19551) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Passgenaue Unterstützung in der Corona-Krise für Menschen mit Behinderungen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe einführen“ (BT-Drs. 19/20685) sowie Überweisung an Ausschuss
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitszeit - Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen“ (BT-Drs. 19/20585) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetz. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/19383in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/20661unter dem Titel "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze"
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Einmalzahlung auch an Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe“ (BT-Drs. 19/19507 und 19/20674). Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/20674. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/19507

171. Sitzung, 3.7.2020:

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge – Rückkehr zur bewährten alten Regelung“ (BT-Drs. 19/20569) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Unternehmen schnell und effizient entlasten – Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen“ (BT-Drs. 19/20556) sowie Überweisung an Ausschüsse

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrates991. Sitzung/Sondersitzung, 29.6.2020:

  • Zustimmung/Entschließung hinsichtlich eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) (BR-Drs. 370/20)
  • Keine Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) (BR-Drs. 329/20)

992. Sitzung, 3.7.2020:

  • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BR-Drs. 335/20)
  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen (BR-Drs. 337/20)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (BR-Drs. 261/20)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (BR-Drs. 313/20)
  • Ausschusszuweisung hinsichtlich einer Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die sozial gerechte Bewältigung der Corona-Krise (BR-Drs. 359/20)
    • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) (BR-Drs. 387/20)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 30 – 36

  • Gesetz vom 19.6.2020 zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) (BGBl I Nr. 30, S. 1385)
  • Zweites Gesetz vom 29.6.2020 zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) (BGBl I Nr. 31, S. 1512)
  • Berichtigung der Parkettlegermeisterverordnung vom 29.6.2020 (BGBl I Nr. 32, S. 1542)
  • Gesetz vom 10.7.2020 zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen (BGBl I Nr. 35, S. 1633)
  • Gesetz vom 10.7.2020 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BGBl I Nr. 35, S. 1657)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 205 – L 241

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

(gk)

B. Rechtsprechung

Allgemein

Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung

BAG, Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19 – Pressemitteilung Nr. 18/20Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung. (lb) 

Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz 

BAG, Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 145/19 – Pressemitteilung Nr. 17/10Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Entgelttransparenzgesetz haben "Beschäftigte" zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots im Sinne dieses Gesetzes einen Auskunftsanspruch nach Maßgabe der §§ 11 bis 16. Nach § 5 Abs. 2 EntgeltTranspG sind u.a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes. Die Begriffe "Arbeitnehmerin" und "Arbeitnehmer" in § 5 Abs. 2 Nr. 1 EntgTranspG sind nicht eng i.S.d. Arbeitnehmerbegriffs des innerstaatlichen Rechts, sondern unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2006/54/EG weit auszulegen, da es andernfalls an einer Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit im deutschen Recht fehlen würde. Danach können im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen i.S.d. innerstaatlichen Rechts Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 1 EntgeltTranspG sein. 
(lb)

Diskriminierende StellenausschreibungLAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020 - 2 Sa 1/20

Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team", so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt. 
(lb)

Betriebsverfassungsrecht

Widerruf einer Gesamtzusage

BAG, Beschluss vom 23.06.2020 - 3 AZN 442/20Eine Gesamtzusage kann grundsätzlich ablösungsoffen gegenüber einer neuen kollektiven Regelung sein - sei es in Form einer neuen vertraglichen Einheitsregelung, einer Gesamtzusage, in Form einer Betriebsvereinbarung oder einer Sprecherausschussrichtlinie. 
(lb)

Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2020 – 3 TaBV65/19 – Pressemitteilung Nr. 19/20Eine Betriebsvereinbarung, welche dem Betriebsratsvorsitzenden permanenten Zugriff auf die elektronischen Personalakten der Arbeitnehmer auch ohne deren Zustimmung gewährt, ist unwirksam. Sie verletzt die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG in unangemessener Weise. Zur Kontrolle der Regelungen aus der Betriebsvereinbarung ist ein derart weites Einsichtsrecht der Betriebsratsseite weder geeignet noch erforderlich und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer in unangemessener Weise. 
(lb) 

Europarecht

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Zeitraum zwischen rechtswidriger Entlassung und Wideraufnahme der Beschäftigung

EuGH, Urteil vom 25.06.2020 – Rs. C-762/18 u. C-37/19 – Pressemitteilung Nr. 26/820Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Ähnlich einer Erkrankung, für die der EuGH dies schon bestätigt hat, beruht auch die Entlassung auf einem nicht vorhersehbaren und von dem Willen des Arbeitnehmers unabhängigen Grund. Ist der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums jedoch einer neuen Beschäftigung nachgegangen, kann er die Ansprüche, die dem Zeitraum entsprechen, in dem er dieser Beschäftigung nachgegangen ist, nur gegenüber dem neuen Arbeitgeber geltend machen. 
(lb)

Arbeitnehmerstatus der im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrer

EuGH, Urteil vom 16.07.2020 – Rs. C-610/18 – Leitsatz
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 de
s Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der aktualisierten Fassung ist dahin auszulegen, dass im Sinne dieser Bestimmungen Arbeitgeber eines im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrers das Unternehmen ist, das diesem Fahrer gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das in Wirklichkeit die entsprechenden Lohnkosten trägt und das tatsächlich befugt ist, ihn zu entlassen, und nicht das Unternehmen, mit dem der Fahrer einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und das in diesem Vertrag formal als Arbeitgeber des Fahrers angegeben ist. 

(lb) 

Kündigung/Kündigungsschutz

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

LAG Köln, Urteil vom 19.06.2020 - 4 Sa 644/19 – Pressemitteilung Nr. 4/2020Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Angesichts der Schwere der festgestellten Pflichtverletzung hat das Landesarbeitsgericht eine vorhergehende Abmahnung für nicht erforderlich gehalten, weil der Kläger nicht ernsthaft damit habe rechnen können, dass die Beklagte sein Verhalten tolerieren werde. Aufgrund ihrer Verpflichtung nach § 12 Abs. 3 AGG, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor sexuellen Belästigungen wirksam zu schützen, sei der Beklagten der Ausspruch einer Kündigung unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist nicht zuzumuten gewesen. 
(lb)
ProzessualesElektronischer Rechtsverkehr - sicherer ÜbermittlungswegBAG, Beschluss vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20 – LeitsatzEin elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt. 
(lb)

Streitwert einer Unterlassungsklage wegen ehrverletzender Äußerung

LAG Nürnberg, Urteil vom 03.06.2020 - 2 Ta 57/203 – LeitsatzIst vorrangiges Ziel einer Klage auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen, diese in einem Kündigungsschutzprozess nicht verwenden zu dürfen, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit. Der Streitwert einer solchen Unterlassungs-und Widerrufsklage ist auf ein Vierteljahreseinkommen des betroffenen Arbeitnehmers begrenzt.
(lb) 

SozialrechtProvisionen können das Elterngeld erhöhenBSG, Urteil vom 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R – Pressemitteilung Nr. 13/20Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist. Die der Klägerin in den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnzahlungszeiträumen regelmäßig und lückenlos gezahlten Provisionen, sind materiell steuerrechtlich als laufender Arbeitslohn einzustufen.
(lb)UrlaubsrechtGilt die 15-Monatsfrist für den Verfall des Urlaubsanspruchs auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers? BAG, Beschluss vom 07.07.2020 - 9 AZR 245/19 – Pressemitteilung Nr. 21/20Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, bei dem eine volle Erwerbsminderung im Verlauf des Urlaubsjahres eingetreten ist, 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war, versteht der Neunte Senat § 7 Abs. 3 BUrlG nach Maßgabe der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2011 (- C-214/10 - [KHS]) außerdem dahin, dass gesetzliche Urlaubsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres erlöschen (vgl. dazu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 56/12 vom 7. August 2012). 
(lb)

C. Literatur

AllgemeinArbeitsschutz bei Corona – Versuch einer EntwirrungRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück / Wiss. Mitarbeiter Nils Jöris, Berlin, NJW-Spezial 2020, 370-371Die Autoren geben einen Überblick über das Arbeitsschutzrecht. Kernstück des Beitrags ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i.V.m. § 4 der aufgrund der Corona-Lage anwendbaren BioStoffV. Nach ihr richten sich die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG. Die Verpflichtung zu angemessenem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer ist bei alledem nicht nur von öffentlich-rechtlicher, sondern auch privatrechtlicher Relevanz (§ 618 Abs. 1 BGB).
(hl)

Neues zur stufenweisen WiedereingliederungVorsRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, NZA 2020, 767-770Mit Wirkung zum 4.2.2020 ist das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung neu geregelt worden. Der Verfasser analysiert diesbezüglich die Neuerungen im Bereich der §§ 74, 92 SGB V. Dabei spielt auch das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine Rolle. Neben den privatrechtlichen Regelungen erörtert der Verfasser schließlich ebenfalls die gestufte Wiederaufnahme des Dienstes von Beamten.
(hl)

Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der FleischwirtschaftProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2020, 773-776Viele Fleischfabriken sorgten in den zurückliegenden Wochen für Aufsehen durch zahllose Ausbrüche an COVID19. Das Bundeskabinett hat in der Folge ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischindustrie angekündigt. Der Verfasser analysiert die markantesten Punkte des Papiers, vor allem das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen bei Schlacht- und Fleischverarbeitungstätigkeiten (§ 6 Nr. 10 AEntG). Dabei zeigt er den verfassungsrechtlichen Schutzbereich sowie unionsrechtliche Maßgaben und mögliche Rechtfertigungsgründe auf.
(hl)

Die Dreifachwirkung des Arbeitsschutzrechts gegen Risiken der Corona-Pandemie – Prävention, Unfallversicherung und HaftungDr. Stephan Seiwerth, LL.M. / Dr. Stefan Witschen, MJur., Köln, NZA 2020, 825-831Die Autoren untersuchen im Beitrag die verschiedenen Wirkungen des Arbeitsschutzrechts. Zu nennen sind hier die öffentlich-rechtlichen Pflichten nach dem ArbSchG, die über § 618 Abs. 1 BGB anerkanntermaßen eine Doppelwirkung im Privatrecht entfalten. Des Weiteren wird eine „Dreifachwirkung“ aufgezeigt, die durch die Geltung des Arbeitsschutzrechts im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet. Dort wo dem Arbeitgeber Präventionspflichten auferlegt seien, bestehe keine unversicherte Allgemeingefahr. Diese Wirkung habe bis dato kaum praktische Relevanz gehabt, sei nun aber durch die COVID19-Pandemie plötzlich sehr von Bedeutung. Liegt eine Infektion bei der Arbeit vor, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall; eine arbeitgeberseitige Haftung ist dann nach § 104 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen.
(hl)

Neue Sanktionsrisiken für Arbeitgeber – Das leichtfertige Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen

RAe Felix Rettenmaier / Dr. Tilman Reichling, Frankfurt a.M., NJW 2020, 2147-2149Thema des Beitrags ist die Einführung des § 8 Abs. 3 SchwarzArbG zum 11.7.2019, wonach die leichtfertige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Eine Strafbarkeit nach § 266a StGB scheidet hingegen aus, soweit der Täter über seine Eigenschaft als Arbeitgeber irrt. Die Autoren beleuchten die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 SchwarzArbG und die daraus entstehenden Folgen für den Arbeitgeber. Sie weisen schließlich darauf hin, dass § 8 Abs. 3 SchwarzArbG als Schutznorm i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zu einer persönlichen Haftung von Organwaltern juristischer Personen führen kann.
(hl)

Novellierung des Arbeitsgerichtsgesetzes wegen CoronaRA Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 434-435In diesem Beitrag stellt der Verfasser den am 29.5.2020 in Kraft getretenen § 114 ArbGG. Danach ist es möglich, dass mündliche Verhandlungen coronabedingt durch ehrenamtliche Richter unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz möglich sind. Ziel des § 114 ArbGG ist es, für die Zeit bis zum 31.12.2020, einen Ausgleich zwischen dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG und dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der beteiligten Parteien aus Art. 2 Abs. 2 GG zu schaffen. 
(eh)

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen: Schwierigkeiten der GrenzziehungProf. Raffaello Santagata, Nepal, ZESAR 2020, 253-260Anhand der Rechtsprechung des EuGH mit dem rechtlichen Rahmen Deutschlands, des Vereinigten Königreich und Italiens erörtert der Verfasser aus einer rechtsvergleichenden Perspektive wie sich das Recht zur Bekämpfung der Diskriminierung in der Europäischen Union entwickelt hat. Insbesondere wird die nationale Auslegung wesentlicher Begriffe des Antidiskriminierungsrechts, wie zum Beispiel die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, thematisiert. (eh)

Risiken der Rechtsunsicherheit bei Statusabgrenzungsfragen im Arbeits-, Sozial- und UnionsrechtDr. Barbara Klopstock, LL. M., München, ZESAR 2020, 261-265Mithilfe von Beispielen erörtert die Verfasserin in ihrem Beitrag die statusrechtliche Einordnung von Arbeitnehmern im Arbeits-, Sozial- und Unionsrecht. Vor allem beschäftigt sich die Verfasserin mit den Risiken und den rechtlichen Konsequenzen einer falschen Einordnung. Zudem zeigt sie mögliche Lösungswege, wie zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV, um die Risiken und rechtliche Konsequenzen zu verringern, auf. 
(eh)

Schutzpflichten des Arbeitsgebers für die Gesundheit der Beschäftigten – Arbeits- und strafrechtliche Aspekte am Beispiel der Corona-PandemieWiss. Mit. Ron-Jo Koenen/Wiss. Mit. Thomas Lehnart, Trier, BB 2020, 1525-1531Die Verfasser gehen in diesem Beitrag der Frage nach, ob und inwiefern der Arbeitgeber als Schutzverantwortlicher in Bezug auf die Corona-Pandemie gesehen werden. Im ersten Teil des Beitrags geht es darum, aus welchen arbeitsrechtlichen Vorschriften sich die Schutzpflichten des Arbeitgebers ergeben und welche aus den Schutzpflichten resultierenden Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten der Arbeitgeber treffen muss. Im zweiten Teil wird die Strafbarkeit des Arbeitgebers thematisiert, wenn dieser nicht die nötigen Schutzmaßnahmen trifft.  
(eh)

ArbeitsvertragsrechtDie Abdingbarkeit des Betriebsrisikos des Arbeitgebers – Reichweite und Gestaltungsmöglichkeiten nicht nur in Zeiten von CoronaProf. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2020, 1457-1462Ausgangspunkt des Beitrags ist das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko des Arbeitgebers, wonach dem Arbeitnehmer trotz Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein Vergütungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis zusteht. Der Verfasser beschäftigt sich mit den Fragen, ob die Covid-19-Pandemie als eine mögliche Fallgruppe des Betriebsrisikos gewertet werden kann und welche immanenten Grenzen des Betriebsrisikos zugunsten des Arbeitgebers, insbesondere die Existenzgefährdung, bestehen. Außerdem zeigt er auf welche Möglichkeiten es gibt, beispielsweise durch kollektive Vereinbarungen, das Betriebsrisiko zu verlagern. 
(eh)

ComplianceDie Mitarbeiterbefragung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E – Das Ende der „unbedingten Auskunftspflicht“ des Arbeitnehmers?RAe Christian Koops/Florian Opper, München, BB 2020, 1589-1595In diesem Beitrag befassen sich die Verfasser mit der geplanten Einführung des § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E. Dieser bestimmt, dass Verbandssanktionen gemildert werden sollen, wenn bei einer unternehmensinternen Untersuchung die Grundsätze eines fairen Verfahrens eingehalten wurden. Insbesondere zielt der § 17 Abs. 1 Nr. 5 lit. c VerSanG-E darauf ab, dem Befragten das Recht einzuräumen, Aussagen zu verweigern, wenn sie dadurch sich selbst oder ihre Angehörige wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten würden. Die Verfasser erörtern neu aufgeworfene Fragen, die aus dieser Normierung resultieren, wie Beispiel wann und wie oft die Mitarbeiter vom Arbeitgeber über ihre Rechte belehrt werden müssen. 
(eh)

DatenschutzDie Corona-Warn-App – Schnittstellen zwischen Datenschutz- und ArbeitsrechtRA Thomas Köllmann, Köln, NZA 2020, 773-776Gegenstand des Beitrags sind (datenschutz-) rechtliche Aspekte in Bezug auf die Corona-Warn-App. Darüber hinaus erläutert der Autor mögliche arbeitsrechtliche Folgen. Zu nennen sind hier Folgen bei einem möglichen – durch die App gemeldeten – positiven Kontakt, eine Informationspflicht des Arbeitnehmers sowie ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers. Ebenfalls beleuchtet werden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (insb. § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 7 BetrVG) bei Weisung zur Nutzung der App auf dem betrieblichen Smartphone.
(hl)

EuroparechtDie Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing-Richtlinie)RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M., Essen, EuZA 2020, 283-301Ausgangspunkt des Beitrags ist die Whistleblowing-RL (RL (EU) 2019/1937). Zunächst beleuchtet der Verfasser den Geltungsbereich der Richtlinie, anschließend die Art der Bekanntmachung von Informationen (interne und externe Meldung sowie Offenlegung). Außerdem wird der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen erörtert. Hervorzuheben ist, dass der Begriff des Verstoßes (Art. 5 Nr. 1 RL) lediglich rechtswidriges Verhalten umfasst und Hinweisgeber keinen Schutz nach der RL genießen, wenn sie (grob-fahrlässig) irrtümlich vom Vorliegen eines Verstoßes ausgehen.
(hl)

Die Grundrechtecharta der Europäischen Union als Mittel zur Expansion des Unionsrechts?Prof. Dr. Claudia Schubert, Hamburg, EuZA 2020, 302-319Inhalt des Beitrags ist die Europäische Grundrechtecharte (EU-GRCh) und ihre Wirkung für die nationalen Rechtsordnungen. Dazu beleuchtet die Autorin die Judikatur des EuGH, die sich insbesondere im Bereich der sozialen Grundrechte (Art. 27-32 EU-GRCh) auf das Arbeitsrecht auswirkt. Schließlich analysiert sie darüber hinaus die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte, bei der sie resümiert, dass sich in den meisten Einzelfällen diese Frage nicht stellt. Eine unionsrechtskonforme Auslegung und der Anwendungsvorrang seien zumeist ausreichend.
(hl)

Die Kirchen als Arbeitgeber – Die Folgen von „Egenberger“ und „Chefarzt“ für Diakonie und CaritasProf. Dr. Jens M. Schubert, Lüneburg, EuZA 2020, 320-354Anlass des Beitrags sind die Urteile des EuGH in den Rechtssachen „Egenberger/Diakonie“ (Urteil vom 17.4.2018, Rs. C-414/16) sowie „Chefarzt/Caritas“ (Urteil vom 11.9.2018, Rs. C-68/17), die das Verhältnis von Arbeitsrecht und (nationalem) kirchlichem Selbstbestimmungsrecht neu ausgerichtet haben. Nachdem der Verfasser das rechtliche Umfeld dargestellt hat, erläutert er die genannten Urteile des EuGH sowie deren Umsetzung durch das BAG. Er konstatiert einen Änderungsbedarf bei § 9 Abs. 1 AGG und begrüßt, dass Art. 17 AEUV erstmals substanziell ausgelegt worden ist. Vor allem jedoch bestünde ein großer Änderungsbedarf im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts.
(hl)

Schutz sozialer Rechte über das Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRKRiSG Dr. Nora Rzadkowski, Stuttgart, ZESAR 2020, 265-268Ausgangspunkt des Beitrags ist das Urteil des EGMR vom 24. Oktober 2019 in Sachen J. D. und A. gegen das Vereinigte Königreich. Dieses Urteil hat Sozialleistungsansprüche, die auf das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK gestützt werden, zum Gegenstand, obwohl die EMRK keinen Katalog sozialer Menschenrechte enthält. Die Verfasserin beschreibt die Auswirkungen des EGMR-Urteils auf das nationale Recht in Bezug auf Wohngeldleistungen und die Relevanz des Art. 14 EMRK bei unionsweiten Entscheidungen über soziale Rechte. 
(eh)

Unionsrechtliche Bewertung der Indexierung des Kindergeldes der Kinder von Unionsbürgern mit Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Teil I)Wiss. Mit. Miriam Lemmert, Bochum, ZESAR 2020, 269-277Anknüpfungspunkt für den Beitrag ist die Freizügigkeitsgarantie für Unionsbürger innerhalb der Europäischen Union. Im ersten Teil des Beitrags (Heft 7) erörtert die Verfasserin die Vereinbarkeit einer nationalen Indexierung des Kindergeldbeitrages für im Ausland lebende Kinder mit dem europäischen Sekundärrecht, insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Art. 67 S. 1 i. V. m. Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 883/2004. Der zweite Teil des Beitrags, in dem die Vereinbarkeit mit europäischen Primärrecht untersucht wird, wird im achten Heft fortgesetzt. 
(eh)

Kündigung/KündigungsschutzHandlungsoptionen des gekündigten oder von Kündigung bedrohten Arbeitnehmers in der VerbraucherinsolvenzRA Prof. Dr. Martin Diller / Ref. iur. Sarah-Marie Gerber, Stuttgart, NZA 2020, 691-694Übliche Gestaltungsvarianten in Form von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Folgen sind Arbeitsrechts-Praktikern regelmäßig bekannt. Die Autoren zeigen vor diesem Hintergrund Besonderheiten im Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 305 ff. InsO) auf. Kernthemen des Beitrags sind dabei die finanziell vorteilhafte Gestaltung von Aufhebungsverträgen und die Gefährdung der Restschuldbefreiung. Im Bereich der Gestaltung von Aufhebungsverträgen erläutern die Verfasser insbesondere die Behandlung einer Abfindung, die als Bestandteil des Arbeitseinkommens nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO der Pfändung unterliegt.
(hl)

Das Massenentlassungsanzeigeverfahren – häufige Fehler und VermeidungsstrategienRAe Dr. Daniel Ludwig / Dr. Jacob Hinze, Hamburg, NZA 2020, 694-699In ihrem Beitrag analysieren die Verfasser mögliche Fehler bei Massenentlassungen nach § 17 KSchG, unterteilt in das Informations- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat und das Anzeigeverfahren gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (§ 17 Abs. 3 KSchG). Im Konsultationsverfahren sei besonders auf die Unterrichtung und Einbeziehung des richtigen Gremiums zu achten. Bei der abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats weisen die Verfasser darauf hin, dass dieser die Wahrung seiner Beteiligungsrechte aus § 17 KSchG als gewahrt bestätigen, sich zu den geplanten Entlassungen eindeutig positionieren und klarstellen muss, dass es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt.
(hl)

Die krankheitsbedingte Kündigung im Licht des betrieblichen EingliederungsmanagementsPräsLAG Köln Dr. Jürgen vom Stein, Köln, NZA 2020, 753-760Eine krankheitsbedingte Kündigung im Anwendungsbereich des § 1 KSchG unterliegt gewöhnlich drei Voraussetzungen; einer negativen Prognose hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie eine nach Abwägung dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbare Belastung. Im Rahmen der negativen Prognose findet nicht selten ein Verfahren zur betrieblichen Eingliederung (BEM-Verfahren) statt (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Der Autor beleuchtet diesbezüglich, welche Erkenntnisse und daraus gewonnenen Daten in den Kündigungsschutzprozess eingeführt werden können/dürfen und zeigt die prozessuale Relevanz für das Arbeitsgerichtsverfahren auf. Ein Kernthema stellt darüber hinaus die Darlegungs- und Beweislast der Parteien bei durchgeführten BEM-Verfahren dar. Schließlich wird auch die krankheitsbedingte Kündigung außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG angesprochen.
(hl)

Financial Fairplay im Arbeitsrecht: Kündigung statt Millionenablöse?Wiss. Mit. Jannes Drechsler, M.Sc., Frankfurt a.M., NZA 2020, 841-845Arbeitsverträge im professionellen Fußballsport sind regelmäßig befristet. Ordentliche Kündigungen sind somit ausgeschlossen, weshalb der außerordentlichen Kündigung eine besondere Bedeutung zukommt – auch von Arbeitnehmerseite. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der Ausschluss eines Fußballclubs von den internationalen Clubwettbewerben des europäischen Fußballverbandes (UEFA) aufgrund eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen Lizenzierungsvorgaben (Financial Fairplay) einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Dazu wird zunächst das Konzept des Financial Fairplay, anschließend der Fall Manchester City erläutert. Nach einer Analyse für das deutsche Arbeitsrecht konstatiert der Autor, dass es fraglich sei, ein arbeitnehmerseitiges Recht für eine außerordentliche Kündigung anzunehmen.
(hl)

Mutterschutz und ErziehungsurlaubDie Auswirkung von Kurzarbeit auf die Entgeltfortzahlung nach dem MutterschutzgesetzProf. Dr. Daniel Klocke / Ref. Iur. Laura Dittmar, Wiesbaden/Hamburg, NZA 2020, 770-772Gegenstand des Beitrags sind die Wechselwirkungen zwischen Kurzarbeit nach §§ 95 ff. SGB III und dem Mutterschutzlohn sowie –geld nach §§ 18 f. MuSchG. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass Mutterschutzlohn und Mutterschutzgeld nicht durch Kurzarbeit im Betrieb – und die Möglichkeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld – unterbrochen werden. Neben der Rechtsprechung der BAG wird dies vor allem aus einem Umkehrschluss des § 4 Abs. 3 S. 1 EFZG hergeleitet.
(hl)

ProzessualesDie Novellierung des § 114 ArbGG durch das Sozialschutz-Paket IIPräsLAG a.D. Prof. Dr. Johannes Peter Francken, Freiburg, NZA 2020, 681-685Gegenstand des Beitrags ist die intensive Analyse und die Anforderungen an den befristet geltenden § 114 ArbGG. Dessen Abs. 1 erlaubt es dem Gericht, ehrenamtlichen Richtern – abweichend von § 128a ZPO – zu gestatten, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen. Nach § 114 Abs. 2 ArbGG gilt dies entsprechend für die Beratung, Abstimmung und Verkündung der Entscheidung. § 114 Abs. 3 ArbGG gilt hinsichtlich der Parteien, ihren Bevollmächtigten und ihren Beiständen. Der Autor bedauert die Streichung des § 114 Abs. 4 ArbGG-Entwurf, nach welchem das BAG ohne Zustimmung der Parteien eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung hätte treffen können.
(hl)

Der Online-Gerichtssaal in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit – URL auf der Gerichts-Homepage statt Sitzungsaushang: Kommt nun die Online-Justiz?RiLG Florian Denninger, München, BB 2020, 1464-1468Anlass des Beitrags ist der Referentenentwurf der Bundesregierung vom 9.4.2020 zur Änderung des § 114 ArbGG. Nach einer Darstellung des rechtlichen status quo erfolgt eine historische Einordnung der Regelung des § 128a ZPO. Anschließend gibt der Verfasser vor dem Hintergrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus § 169 GVG und der Rechtsprechung der BVerfG einen Ausblick.
(hl)

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im digitalen UmbruchRA Dr. Willem Schulte / Wiss. Mit Katharina Tisch, Hamburg, NZA 2020, 761-767Jährlich werden in Deutschland ca. 75 Mio. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausgestellt. Die Autoren zeigen daher auf, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsprechung der AU die Beweiskraft eines Anscheinsbeweises zuschreibt. Dabei wird insbesondere die ordnungsgemäße Erteilung der AU ausführlich analysiert. Ein Fokus liegt an dieser Stelle auf der Fernübermittlung und der Fernausstellung der AU. Abschließend wird auch die Erschütterung des Anscheinsbeweises der AU mit ihren vielfältigen prozessualen – aber auch materiell-rechtlichen – Folgen erörtert.
(hl)

Verfahrensrechtliche Fragen und Fallstricke des EingruppierungsprozessesVRiBAG aD Dr. Mario Eylert/RiArbG Matthias Kreutzberg-Kowalczyk, Erfurt/Frankfurt a. M, NZA-RR 2020, 337-346Ausgangspunkt des Beitrags sind die Eingruppierungsfragen innerhalb tariflicher Vergütungssysteme. Für einige Arbeitnehmer scheint die tarifliche Einordnung jedoch im Laufe des Arbeitsverhältnisses nicht mehr passend, sodass sie ihren möglichen Anspruch auf höheres Entgelt gerichtlich durchsetzen möchten. Anhand von der Rechtsprechung des BAG erörtern die Verfasser die prozessualen Fragen und Probleme, die sich bei einer solchen gerichtlichen Durchsetzung ergeben. 
(eh)

SozialrechtCorona-Kurzarbeitergeld: Aktuelle Hindernisse und typische Kontrollfelder nach der Krise – Bundesagentur für Arbeit als förder- und arbeitsrechtliche KontrollinstanzRiLSG Dr. Christian Zieglmeier / VRiLSG Stephan Rittwege, München, NZA 2020, 685-690Aufgrund des Corona-Virus wurde in der letzten Zeit vermehrt Kurzarbeit angeordnet. Diesbezüglich erläutern die Autoren die arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Einen großen Anteil des Beitrags nimmt die Analyse der sozialrechtlichen Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III ein. Im Anschluss werden Hindernisse im Antragsverfahren wie Betriebsausfallversicherungen oder das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (KHG) beleuchtet. Darüber hinaus wird auch die nachgelagerte Kontrolle in Form von Schadensersatz, Rückforderung und Strafbarkeit dargestellt.
(hl)

Die Corona-Prämie – Sonderleistung für das Personal in PflegeeinrichtungenPräsBSG Prof. Dr. Rainer Schlegel, Gießen, NJW 2020, 1911-1918Thema des Beitrags ist die am 19.5.2020 eingeführte Corona-Prämie in § 150a SGB XI. Dazu erläutert der Autor Anspruchsvoraussetzungen und den Kreis der Anspruchsberechtigten. Weiter werden Anspruchsinhalt, sowie -höhe und -staffelung dargestellt und eine mögliche Steuer- und Beitragsfreiheit nach § 3 Nr. 11 oder 11a EstG beleuchtet. Der Autor empfiehlt dabei eine explizite Erwähnung der „Corona-Prämien (§ 150a SGB XI)“ in § 3 Nr. 11a EStG um Rechtssicherheit zu schaffen.
(hl)

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – Praxisprobleme bei Umsetzung der Anhebung des KUG durch das Sozialschutz-Paket IIRA Prof. Dr. Stefan Lunk / Cand. iur. Philip Hackethal, Hamburg/Kiel, NZA 2020, 837-840Befristet bis zum 31.12.2020 erfolgt mit dem Sozialschutz-Paket II eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Verfasser stellen zunächst das Verhältnis von gesetzlicher zur privatautonomen Aufstockung dar und beleuchten anschließend die sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Behandlung von Aufstockungsbeträgen. Im Rahmen der privatautonomen Aufstockung wird gleichfalls die mitbestimmungsrechtliche Situation wie auch die Anrechenbarkeit der Aufstockung in ihren vielfältigen Varianten behandelt.
(hl)

D. Entscheidungsbesprechungen

Das BAG und die Matrixstruktur – Zugleich Entgegnung zu Lingemann/Steinhauser, NZA 2020, 87Ministerialdirigent a.D. Dr. Gerd Engels, Ort unbekannt, NZA 2020, 699-701(BAG, Beschluss vom 12.6.2019 – 1 ABR 5/18)
(hl)

Steine im Puzzle rechtssicherer Betriebsratsvergütung Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Wiss. Mit. Dr. Matthias Denzer, Bonn, BB 2020, 1460-1464(BAG, Urteil vom 22.1.2020 – 7 AZR 222/19)
(hl)

Rechtsmissbrauch zur Erzwingung von Aufhebungsvertragsverhandlungen – Zur Freistellung von Mitarbeitern in besonderer VertrauensstellungRA Nicolas Wessels, Hamburg, BB 2020, 1472(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.2.2020 – 3 SaGa 7 öD/19)
(hl)

Anrechnung von Vordienstzeiten bei Entgeltberechnung RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 371(EuGH, Urteil vom 23.4.2020 – Rs. C-710/18)
(hl)

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers – unwirksame VersetzungRA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 372(BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18)
(hl)

Verschlechterung einer Altersversorgung – Ablösender Tarifvertrag RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 372(BAG, Urteil vom 18.2.2020 – 3 AZR 258/18)
(hl)

Präzisierung des Anwendungsbereichs der EU-GrundrechtechartaProf. Dr. Rudolf Streinz, München, EuZA 2020, 355-365(EuGH, Urteil vom 19.11.2019 – Rs. C-609/17 und C-610/17)
(hl)

Insolvenzschutz von Pensionskassenrenten bei Armutsgefährdung von Betriebsrentnern Dr. Joachim Wutte, München, EuZA 2020, 366-377(EuGH, Urteil vom 19.12.2019 – Rs. C-168/18)
(hl)

Diskriminierung bei Befristungen an Universitäten PD Dr. Angie Schneider, Potsdam, EuZA 2020, 378-390(EuGH, Urteil vom 3.10.2019 – Rs. C-274/18)
(hl)

Kündigung als mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung bei Vorenthaltung angemessener Vorkehrungen im Vorfeld Wiss. Mit. Anna Kuhn, München, EuZA 2020, 391-401(EuGH, Urteil vom 11.9.2019 – Rs. C-397/18)
(hl)

Kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung der Privatsphäre aus Art. 8 EMRK bei einer Kündigung wegen Belästigung von Wiss. Mit. Alexander Böhmer, München, EuZA 2020, 402-411(EGMR, Urteil vom 6.6.2019 – Nr. 70573/17, Rs. Garamukanwa ./. UK)
(hl)

Vereinigtes Königreich: Herabsetzung des Abfindungsanspruchs wegen heimlicher Tonaufzeichnung Wencke Salmen, München, EuZA 2020, 412(Employment Appeal Tribunal, 5.7.2019, UKEAT/0284/17/OO, Phoenix House Ltd v Stockman)
(hl)

Frankreich: Berufliche Anerkennung von im Betriebsratsmandat erworbenen Fähigkeiten Miriam Engler, München, EuZA 2020, 413-414(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 9.10.2019, Nr. 18-13.529, Fédération CGT des syndicats du personnel de la banque et de l’assurance c/Sté BPCE)
(hl)

Frankreich: Flexible Verteilung von Arbeitszeit durch TarifvertragMiriam Engler, München, EuZA 2020, 415-416(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 18.9.2019, Nr. 17-31.274, FS-PB, T. c/Sté Adrexo)
(hl)

Frankreich: Deckelung der Entschädigungshöhe nach rechtswidrigen Kündigungen
Miriam Engler, München, EuZA 2020, 417(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 17.7.2019, Nr. 19-70.010, PBRI, F. c/Sté Sanofi Pasteur)
(hl)

Spanien: Schadensersatz bei Versetzung an den eigenen Wohnort Philipp Rother, München, EuZA 2020, 418(Tribunal Supremo (TS), Sala de lo Social, 5.2.2020, Don Bernardino contra Administrador de Infraestructuras Ferroviarias)
(hl)

Spanien: Entgeltgleichheit trotz unterschiedlicher QualifikationPhilipp Rother, München, EuZA 2020, 419(Tribunal Supremo (TS), Sala de lo Social, 29.1.2020, Don Mario contra Radio Televisión de Galicia SA)
(hl)

Spanien: 242 Befristungen zur UrlaubsvertretungPhilipp Rother, München, EuZA 2020, 420(Tribunal Supremo (TS), Sala de lo Social, 30.10.2019, Doña Joaquina contra Hospital Clínic Barcelona)
(hl)

Keine Erstreckung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei ArbeitgeberwechselRAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich, NJW 2020, 2194(BGH, Urteil vom 30.3.2020 – AnwZ (Brfg.) 49/19)
(hl)

Betriebliche Übung und positive Kenntnis von der Freiwilligkeit RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 402(BAG, Urteil vom 19.2.2020 – 5 AR 189/18)
(eh)

Fristlose Kündigung nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 402-403(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 390/19)
(eh)

Untersagung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst der LänderRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M, NJW-Spezial 2020, 403-404(BAG, Urteil vom 19.12.2019 – 6 AZR 23/19)
(eh)

Vergütung für Bereitschaftsdienste von Grenzpolizisten RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 404(EuGH, Urteil vom 30.4.202 – C-211/19)
(eh)

Kündigungsverbot von werdenden Müttern auch schon vor TätigkeitsaufnahmeRAin Katrin Peter, Köln, BB 2020, 1599(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 498/19)
(eh)

Tarifvertragliche Regelung zur Fahrzeitvergütung unwirksamRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2020, 1600(BAG, Urteil vom 18.3.2020 – 5 AZR 36/19)
(eh)

Anrechnung von Vordienstzeiten des Arbeitnehmers in einem anderen Mitgliedstaat – Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit Prof. Dr. Mike Wienbracke, LL. M., Gelsenkirchen/Bocholt/Recklinghausen, NZA-RR 2020, 347-348(EuGH, Urteil vom 23.4.2020 – C-710/18)
(eh)

Intransparenz einer Ausschlussklausel bei Einbeziehung zugesagter AnsprücheWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 388(BAG, Urteil vom 3.12.2019 – 9 AZR 44/19)
(eh)

An- und Ablegezeiten auffälliger Dienstkleidung als vergütungspflichtige ArbeitszeitRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 389(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 – 7 Sa 629/1, nicht rechtskräftig)
(eh)

Verzugslohn ohne ausdrückliches Angebot der ArbeitsleistungRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 390(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.1.2020 – 3 Sa 184/19)
(eh)

Vielzahl von geringfügigen Pflichtverletzungen als Kündigungsgrund in der SummeWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 391(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 4.11.2019 – 2 Sa 56/19)
(eh)

Unzulässigkeit einer per Telefax eingelegten BerufungRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2020, 392(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.3.2020 – 6 Sa 102/20)
(eh)

Schadensersatz wegen Diskriminierung ohne EinstellungsverfahrenRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 435(EuGH, Urteil vom 23.4.2020 – C-507/18)
(eh)

Kündigungsschutz von Schwangeren bereits vor TätigkeitsaufnahmeRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 435-436(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 498/19)
(eh)

Benachteiligung wegen Nichteinladen zum VorstellungsgesprächRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial, 436 (BAG, Urteil vom 23.1.2020 – 8 AZR 484/18)
(eh)

Keine Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftliche und finanzielle Lage des herrschenden UnternehmensRA Dr. Frederik Möller, Frankfurt/M., DB 2020, 1463(BAG, Beschluss vom 17.12.2019 – 1 ABR 35/18)
(eh)

Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage eines institutionellen ZuwendungsempfängersRiArbG a. D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M., DB 2020, 1464(BAG, Urteil vom 18.2.2020 – 3 AZR 492/18)
(eh)

Arbeitszeit/Mehrere ArbeitsverträgeWiss. Mit. Christopher Schneider, Bayreuth, ZESAR 2020, 278-281(EuGH, Urteil vom 24.7.2019 – C-585/19)
(eh)

Sozialpolitik/Behinderung/Fehlzeitenquote/ArbeitsplatzsicherheitProf. Dr. Felix Welti, Kassel, ZESAR 2020, 289-291(EuGH, Urteil vom 11.9.2019 – C-397/18)
(eh)

Sozialpolitik/Gesundheitsschutz Arbeitnehmer/MindestjahresurlaubDr. Christian Mehrens/Dr. Hauke Hein, Essen, ZESAR 2020, 296-299(EuGH, Urteil vom 19.11.2019 – C-609/17 & C-610/17)
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BAG konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der wirtschaftlichen Lage eines institutionellen Zuwendungsempfängers RA Jörn Manhart, Düsseldorf, BB 2020, 1536(BAG, Urteil vom 18.2.2020 – 3 AZR 492/18)
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